Befestigungen in Mauerwerk

Befestigungen im Altbaubestand stellen besondere Anforderungen an die Auswahl der richtigen Dübel, da Art und Zustand des Mauerwerks oft nicht bekannt sind. Für Schwerlastbefestigungen werden hier in der Regel Injektionsanker verwendet (siehe Schwerlast-Befestigungen in Mauerwerk mit Injektionsankern), für leichtere Befestigungen Kunststoffdübel (siehe Befestigungen in Mauerwerk mit Kunststoffdübeln).

Technische Regeln des DIBt: Versuche am Bau für Dübel im Mauerwerk

In der Baupraxis kommen Baustellenversuchen mit Dübeln in Mauerwerk eine stetig steigende Bedeutung zu, gerade beim Bauen im Bestand.

Welche Regelungen gibt es dazu in Deutschland? Was ist der Nutzen?

Wenn diese Baustellenversuche entsprechend den o. a. TRs geplant, durchgeführt, dokumentiert und ausgewertet werden, ist keine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung erforderlich – ein großes Plus für die Baupraxis!
Die TRs definieren Verantwortungsfelder aller Beteiligten bei Baustellenversuchen, dabei kommt dem Fachplaner eine herausragende Rolle zu – er ist für die Konzeption der Versuche und für die Auswertung der Versuchsergebnisse verantwortlich.

Wer waren die Treiber der TRs Versuche am Bau?

Die beiden o.a. TRs gehen zurück auf eine Initiative des Koordinierungsausschusses der Prüfämter und Prüfingenieure für Baustatik in Bayern, die seit 2013 tatkräftig durch Experten des CFG unterstützt wurden.
Sehr schnell wurde klar, dass das DIBt die richtige Stelle für die TRs ist, und das DIBt, Referat I2, hat diese Aufgabe gemeinsam mit Sachverständigen und Prüfingenieuren sowie CFG-Experten übernommen und bravourös gelöst.

Was ist die rechtliche Grundlage für die Anwendung der TRs?

Das DIBt hat am 19.01.2021 die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB 2020/1 veröffentlicht:

MVV TB 2020/1, Anhang 3: enthält Regelungen für Verankerungen in Mauerwerk und spezifiziert die beiden o. a. Technischen Regeln (TR) des DIBt.

Damit ist für Deutschland der rechtliche Rahmen für die Anwendung der beiden o.a. TR definiert, und die entsprechenden europäischen Regelungen (ETAG 029, Anhang B / EOTA TR 053 / ETAG 020, Anhang B), auf die ETAs für Injektionsankersysteme bzw. Kunststoffdübel Bezug nehmen, werden damit zunächst für Deutschland detaillierter und besser gefasst.

Wie wird die MVV TB 2021/1 konkret umgesetzt?

Analog zur Umsetzung der Muster-Bauordnung (MBO) in die 16 Bauordnungen der Bundesländer (LBO) wird die nachgeordnete MVV TB sukzessive in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) des jeweiligen Bundeslandes umgesetzt (aktueller Stand siehe https://www.dibt.de/de/wir-bieten/technische-baubestimmungen).