Zur Kennzeichnung von Dübeln, die zur Befestigung von Sprinkleranlagen geeignet sind, verwenden die in der CFG organisierten Hersteller verwenden seit Januar 2008 ein einheitliches Zeichen. Dieses Zeichen ermöglicht es den Anwendern, geeignete Dübel einfach und sicher zu erkennen. Wie auch beim früheren VdS-Zeichen liegt es jedoch in der Verantwortung des Anwenders, mit Unterstützung des Dübelherstellers die für seinen Anwendungsfall geeigneten Dübel auszuwählen.
Die Anforderungen an die Dübel wurden vom VdS festgelegt. Das Zeichen kann nur für Dübel verwendet werden, für die eine europäische Zulassung bzw. Bewertung (ETA) erteilt wurde und die laut der in der ETA enthaltenen Kennwerte die Anforderungen des VdS lt. „VdS CEA-Richtlinie für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau“ (VdS CEA 4001) erfüllen (Details).
Das Zeichen ist als EU-Gewährleistungsmarke 017564873 beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum EU-weit geschützt. Grundlage ist eine Markensatzung lt. Verordnung (EU) 2015/2424.
Weitere Schutzrechte bestehen als Schweizer Garantiemarke und als britische Certification Mark.
Für die Verwendung des Zeichens ist ein Antrag bei der CFG notwendig. Auf Grundlage eines solchen Antrags kann das Zeichen dann in allen nachgeschalteten Vertriebsstufen verwendet werden.