Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse

Die Ausführung von nachträglichen Bewehrungsanschlüssen ist in den jeweiligen Landesbauordnungen in Anlehnung an die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (Anhang 1) geregelt.

Gefordert sind hier  Injektionssysteme mit einer Europäischen Technischen Bewertung/Zulassung (ETA) nach EAD 330087-00-0601 „Systeme für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse mit
Mörtel“.

Produkte nach EN 1504- 6 „Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken: Teil 6: Verankerung von Bewehrungsstäben“ sind für diese Anwendungen nicht geeignet!