Neue CPR bringt neue Probleme für die EAD/ETA-Route

Sehr kritisch sehen die deutschen Hersteller von Dübeln und Holzschrauben mit ETA einige Regelungen der neuen Bauprodukteverordnung:

  • ETAs können zukünftig nicht mehr auf Basis eines von der EOTA angenommenen EAD erteilt werden, sondern erst dann, wenn dieses EAD von der EU-Kommission im Amtsblatt veröffentlicht wird. Falls die bisherige Zeitspanne zwischen Annahme des EAD und dessen Veröffentlichung von ein, zwei oder auch mehreren Jahren nicht drastisch verkürzt werden kann, macht diese Regel die EAD-ETA-Route für innovative Produkte und Anwendungen und für KMU unattraktiv. Entwicklungsprojekte brauchen einen klaren Zeithorizont bis zur Vermarktbarkeit des Produkts mit ETA!
  • Bestehende EADs sollen 5 Jahre nach Inkrafttreten der neuen CPR ungültig werden. Dies betrifft mehr als 300 EADs. Da jedes dieser aktuell mehr als 300 Dokumente von der EOTA überarbeitet und anschließend in einem erfahrungsgemäß mehrjährigen Prozess von der EU-Kommission genehmigt werden muss – und das zusätzlich zur Erstellung neuer Dokumente, sind die 5 Jahre zu knapp bemessen. Auch müssen die neuen Dokumente zusätzliche Anforderungen z. B. zur Umweltleistung der Produkte enthalten, für die es noch gar keine belastbaren Grundlagen gibt.
  • ETAs auf Basis von EADs, die auf zwar von der EOTA angenommen, aber von der EU-Kommission unter der aktuellen CPR noch nicht im Amtsblatt zitiert wurde, verlieren mit Inkrafttreten der neuen CPR umgehend ihre Gültigkeit, obwohl es sich sowohl bei den EADs als auch bei den ETAs um Dokumente nach dem Stand der Technik handelt! Wo bleibt hier der Bestandsschutz?

So werden Innovationen ausgebremst und es droht eine verstärkte Rückkehr zu nationalen Zulassungen und damit eine Deharmonisierung dieses wichtigen Sektors!

CFG kommentiert den Entwurf der MVV TB Ausgabe 2020/1

CFG hat sich an der Anhörung zur Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen beteiligt. Schwerpunkte der CFG-Stellungnahme waren

  • die Anforderungen an den „Systemkoffer“ für den Eignungsnachweis von Fachbetrieben für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse
  • die Aufnahme von Anforderungen einer vollständigen seismischen Bemessung in Abhängigkeit der Rissbreite nach DIN EN 1992-4/NA
  • Die Überführung der in der MVV TB zitierten ETB-Richtlinie „Bauteile, die gegen Absturz sichern“ (1985-06) in eine neue fachliche Trägerschaft.   

CFG-Vortrag beim DIBt-Symposium

Unter dem Motto „Die ETA – unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch“ diskutierten am 7. November 2016 Vertreter der deutschen Bauaufsicht, der EU und der Bauwirtschaft, Hersteller, Anwender, Prüfer und Sachverständige über Nutzen, Funktion und Verfahren der Europäischen Technischen Bewertung (ETA).

„Die ETA lohnt sich, gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger bekannten Marken“, bestätigte Dipl.-Ing. Holland-Letz, der stellvertretende Geschäftsführer des Fachverbands Werkzeugindustrie e. V., der mit seinen beiden Unterverbänden Construction Fixings Germany und der Herstellervereinigung Holzschrauben fast die Gesamtheit der deutschen Dübelhersteller vertritt.

CFG-Stellungnahme zu den Schulungsanforderungen für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse

In einem Schreiben an die Bauministerkonferenz und an das DIBt sprechen sich die CFG-Mitglieder mehrheitlich dafür aus, die Schulungen und Zertifizierungen, die Monteure und Fachbetriebe zur Ausführung von nachträglichen Bewehrungsanschlüssen berechtigen, zukünftig nicht mehr auf konkrete Produkte, sondern ggf. auf festzulegende Produktklassen mit vergleichbaren Verarbeitungs­anforderungen zu beziehen.