CFG kommentiert den Entwurf der MVV TB Ausgabe 2020/1

CFG hat sich an der Anhörung zur Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen beteiligt. Schwerpunkte der CFG-Stellungnahme waren

  • die Anforderungen an den „Systemkoffer“ für den Eignungsnachweis von Fachbetrieben für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse
  • die Aufnahme von Anforderungen einer vollständigen seismischen Bemessung in Abhängigkeit der Rissbreite nach DIN EN 1992-4/NA
  • Die Überführung der in der MVV TB zitierten ETB-Richtlinie „Bauteile, die gegen Absturz sichern“ (1985-06) in eine neue fachliche Trägerschaft.   

CFG-Vortrag beim DIBt-Symposium

Unter dem Motto „Die ETA – unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch“ diskutierten am 7. November 2016 Vertreter der deutschen Bauaufsicht, der EU und der Bauwirtschaft, Hersteller, Anwender, Prüfer und Sachverständige über Nutzen, Funktion und Verfahren der Europäischen Technischen Bewertung (ETA).

„Die ETA lohnt sich, gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger bekannten Marken“, bestätigte Dipl.-Ing. Holland-Letz, der stellvertretende Geschäftsführer des Fachverbands Werkzeugindustrie e. V., der mit seinen beiden Unterverbänden Construction Fixings Germany und der Herstellervereinigung Holzschrauben fast die Gesamtheit der deutschen Dübelhersteller vertritt.

CFG-Stellungnahme zu den Schulungsanforderungen für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse

In einem Schreiben an die Bauministerkonferenz und an das DIBt sprechen sich die CFG-Mitglieder mehrheitlich dafür aus, die Schulungen und Zertifizierungen, die Monteure und Fachbetriebe zur Ausführung von nachträglichen Bewehrungsanschlüssen berechtigen, zukünftig nicht mehr auf konkrete Produkte, sondern ggf. auf festzulegende Produktklassen mit vergleichbaren Verarbeitungs­anforderungen zu beziehen.