Neue CPR bringt neue Probleme für die EAD/ETA-Route

Sehr kritisch sehen die deutschen Hersteller von Dübeln und Holzschrauben mit ETA einige Regelungen der neuen Bauprodukteverordnung:

  • ETAs können zukünftig nicht mehr auf Basis eines von der EOTA angenommenen EAD erteilt werden, sondern erst dann, wenn dieses EAD von der EU-Kommission im Amtsblatt veröffentlicht wird. Falls die bisherige Zeitspanne zwischen Annahme des EAD und dessen Veröffentlichung von ein, zwei oder auch mehreren Jahren nicht drastisch verkürzt werden kann, macht diese Regel die EAD-ETA-Route für innovative Produkte und Anwendungen und für KMU unattraktiv. Entwicklungsprojekte brauchen einen klaren Zeithorizont bis zur Vermarktbarkeit des Produkts mit ETA!
  • Bestehende EADs sollen 5 Jahre nach Inkrafttreten der neuen CPR ungültig werden. Dies betrifft mehr als 300 EADs. Da jedes dieser aktuell mehr als 300 Dokumente von der EOTA überarbeitet und anschließend in einem erfahrungsgemäß mehrjährigen Prozess von der EU-Kommission genehmigt werden muss – und das zusätzlich zur Erstellung neuer Dokumente, sind die 5 Jahre zu knapp bemessen. Auch müssen die neuen Dokumente zusätzliche Anforderungen z. B. zur Umweltleistung der Produkte enthalten, für die es noch gar keine belastbaren Grundlagen gibt.
  • ETAs auf Basis von EADs, die auf zwar von der EOTA angenommen, aber von der EU-Kommission unter der aktuellen CPR noch nicht im Amtsblatt zitiert wurde, verlieren mit Inkrafttreten der neuen CPR umgehend ihre Gültigkeit, obwohl es sich sowohl bei den EADs als auch bei den ETAs um Dokumente nach dem Stand der Technik handelt! Wo bleibt hier der Bestandsschutz?

So werden Innovationen ausgebremst und es droht eine verstärkte Rückkehr zu nationalen Zulassungen und damit eine Deharmonisierung dieses wichtigen Sektors!

Technische Regeln für Baustellenversuche in englischer Übersetzung verfügbar

Die Technischen Regeln für die Durchführung von zerstörungsfreien Baustellenversuchen sind auf der DIBt-Seite ab sofort auch auf englisch verfügbar:

Weitere Informationen finden Sie unter Befestigungen in Mauerwerk sowie unter Schwerlast-Befestigungen in Mauerwerk mit Injektionsankern und Befestigungen in Mauerwerk mit Kunststoffdübeln.

CFG-Sprinklerlogo als Schweizer Garantiemarke eingetragen

Seit Dezember 2021 ist unser „Sprinklerlogo“ nun auch als Schweizer Garantiemarke eingetragen.

Seit 2008 dient das Logo als Erkennungsmerkmal für Dübel, die gemäß den Anforderungen der VdS Schadenverhütung GmbH auf Grundlage einer entsprechenden ETA für die Befestigung von Sprinkleranlagen geeignet sind. Bereits seit 2018 ist das Logo als eine der ersten erteilten EU-Gewährleistungsmarken in der EU und nach dem Brexit in Großbritannien geschützt.

Weitere Informationen unter Sprinkleranlagen.

CFG kommentiert den Entwurf der MVV TB Ausgabe 2020/1

CFG hat sich an der Anhörung zur Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen beteiligt. Schwerpunkte der CFG-Stellungnahme waren

  • die Anforderungen an den „Systemkoffer“ für den Eignungsnachweis von Fachbetrieben für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse
  • die Aufnahme von Anforderungen einer vollständigen seismischen Bemessung in Abhängigkeit der Rissbreite nach DIN EN 1992-4/NA
  • Die Überführung der in der MVV TB zitierten ETB-Richtlinie „Bauteile, die gegen Absturz sichern“ (1985-06) in eine neue fachliche Trägerschaft.   

Logo für Sprinklerdübel als Gewährleistungsmarke EU-weit geschützt

An Dübel zur Befestigung von Sprinkleranlagen werden besondere Anforderungen gestellt, da im Brandfall von ihnen die Zuverlässigkeit der gesamten Anlage maßgeblich abhängt. Seit 2008 sind Dübel, die diese Anforderungen laut Richtlinie VdS CEA 4001 erfüllen, an einem eigenen Logo zu erkennen, nachdem das bekannte VdS-Logo nicht mehr für Dübel verwendet werden konnte.

Dieses „Sprinklerlogo“ wurde nun vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante als eine der ersten EU-Gewährleistungsmarken europaweit geschützt. Damit wurde auch bestätigt, dass die beim Amt eingereichte Markensatzung die Anforderungen der EU für eine solche Marke erfüllt.

EU-Gewährleistungsmarken können seit dem 1.10.2017 beantragt werden. Bislang wurden über 100 solcher Marken beantragt, davon jedoch erst wenige nach erfolgreicher Prüfung durch das Amt eingetragen.

Weitere Informationen unter www.cfg-duebel.de

CFG gratuliert zum 50. Jubiläum der DIBt-Gründung

Anlässlich des heutigen Festaktes zum 50-jährigen Jubiläum der Gründung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) übermittelte eine dreiköpfige Delegation von CFG die Glückwünsche der CFG-Mitgliedsfirmen und dankte insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referats I 2 „Befestigungs- und Bewehrungstechnik, Treppen“ für die gute Zusammenarbeit.