Eine gemeinsam mit CFG und dem europäischen Dübelverband Construction Fixings Europe (CFE) erstellte Information der Association Steel fibre Technology (AST) behandelt den aktuellen Stand zu Befestigungen mit Dübeln in Stahlfaserbeton.
Autor: cfg-thl
Technische Regeln für Baustellenversuche in englischer Übersetzung verfügbar
Die Technischen Regeln für die Durchführung von zerstörungsfreien Baustellenversuchen sind auf der DIBt-Seite ab sofort auch auf englisch verfügbar:
- Execution and evaluation of job site tests of injection anchor systems for use in masonry with EAD 330076-00-0604 or ETAG 029
- Execution and evaluation of job site tests of plastic anchors for use in concrete and masonry with ETA in accordance with EAD 330284-00-0604 or ETAG 020
Weitere Informationen finden Sie unter Befestigungen in Mauerwerk sowie unter Schwerlast-Befestigungen in Mauerwerk mit Injektionsankern und Befestigungen in Mauerwerk mit Kunststoffdübeln.
CFG-Sprinklerlogo als Schweizer Garantiemarke eingetragen
Seit Dezember 2021 ist unser „Sprinklerlogo“ nun auch als Schweizer Garantiemarke eingetragen.
Seit 2008 dient das Logo als Erkennungsmerkmal für Dübel, die gemäß den Anforderungen der VdS Schadenverhütung GmbH auf Grundlage einer entsprechenden ETA für die Befestigung von Sprinkleranlagen geeignet sind. Bereits seit 2018 ist das Logo als eine der ersten erteilten EU-Gewährleistungsmarken in der EU und nach dem Brexit in Großbritannien geschützt.
Weitere Informationen unter Sprinkleranlagen.
Anwendbarkeit aktueller Bemessungsregeln in Deutschland
In Schreiben an mehrere bautechnische Verbände hat CFG darüber informiert, dass seitens der Dübelhersteller keine Bedenken gegen die Anwendung von aktuellen europäischen Bemessungsregeln besteht, deren Aufnahme in die zukünftigen MVV-TB noch in Vorbereitung ist.
CFG kommentiert den Entwurf der MVV TB Ausgabe 2020/1
CFG hat sich an der Anhörung zur Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen beteiligt. Schwerpunkte der CFG-Stellungnahme waren
- die Anforderungen an den „Systemkoffer“ für den Eignungsnachweis von Fachbetrieben für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse
- die Aufnahme von Anforderungen einer vollständigen seismischen Bemessung in Abhängigkeit der Rissbreite nach DIN EN 1992-4/NA
- Die Überführung der in der MVV TB zitierten ETB-Richtlinie „Bauteile, die gegen Absturz sichern“ (1985-06) in eine neue fachliche Trägerschaft.
Logo für Sprinklerdübel als Gewährleistungsmarke EU-weit geschützt
An Dübel zur Befestigung von Sprinkleranlagen werden besondere Anforderungen gestellt, da im Brandfall von ihnen die Zuverlässigkeit der gesamten Anlage maßgeblich abhängt. Seit 2008 sind Dübel, die diese Anforderungen laut Richtlinie VdS CEA 4001 erfüllen, an einem eigenen Logo zu erkennen, nachdem das bekannte VdS-Logo nicht mehr für Dübel verwendet werden konnte.
Dieses „Sprinklerlogo“ wurde nun vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante als eine der ersten EU-Gewährleistungsmarken europaweit geschützt. Damit wurde auch bestätigt, dass die beim Amt eingereichte Markensatzung die Anforderungen der EU für eine solche Marke erfüllt.
EU-Gewährleistungsmarken können seit dem 1.10.2017 beantragt werden. Bislang wurden über 100 solcher Marken beantragt, davon jedoch erst wenige nach erfolgreicher Prüfung durch das Amt eingetragen.
Weitere Informationen unter www.cfg-duebel.de
CFG gratuliert zum 50. Jubiläum der DIBt-Gründung
Anlässlich des heutigen Festaktes zum 50-jährigen Jubiläum der Gründung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) übermittelte eine dreiköpfige Delegation von CFG die Glückwünsche der CFG-Mitgliedsfirmen und dankte insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referats I 2 „Befestigungs- und Bewehrungstechnik, Treppen“ für die gute Zusammenarbeit.
Aktualisierte Informationen zu den technischen Grundlagen
Folgende Seiten mit Informationen zu den europäischen Grundlagen für die Bewertung und Bemessung von Dübeln wurden aktualisiert:
CFG informiert auf DAfStb-Jahrestagung 2017
CFG ist mit einem Informationsstand auf der 5. Jahrestagung des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton am 20. und 21. September 2017 an der Universität Kaiserslautern vertreten.
Schwerlast-Befestigungen in Mauerwerk mit Injektionsankern
Unter Beteiligung von CFG hat das DIBt eine neue Technische Regel zur Durchführung und Auswertung von Baustellenversuchen im Mauerwerk erarbeitet und die Technische Regel veröffentlicht. siehe http://cfg-duebel.de/duebel-anwendungen/befestigungen-in-mauerwerk/schwerlast-befestigungen-in-mauerwerk-mit-injektionsankern.