In Schreiben an mehrere bautechnische Verbände hat CFG darüber informiert, dass seitens der Dübelhersteller keine Bedenken gegen die Anwendung von aktuellen europäischen Bemessungsregeln besteht, deren Aufnahme in die zukünftigen MVV-TB noch in Vorbereitung ist.
Autor: cfg-thl
CFG kommentiert den Entwurf der MVV TB Ausgabe 2020/1
CFG hat sich an der Anhörung zur Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen beteiligt. Schwerpunkte der CFG-Stellungnahme waren
- die Anforderungen an den „Systemkoffer“ für den Eignungsnachweis von Fachbetrieben für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse
- die Aufnahme von Anforderungen einer vollständigen seismischen Bemessung in Abhängigkeit der Rissbreite nach DIN EN 1992-4/NA
- Die Überführung der in der MVV TB zitierten ETB-Richtlinie „Bauteile, die gegen Absturz sichern“ (1985-06) in eine neue fachliche Trägerschaft.
Logo für Sprinklerdübel als Gewährleistungsmarke EU-weit geschützt
An Dübel zur Befestigung von Sprinkleranlagen werden besondere Anforderungen gestellt, da im Brandfall von ihnen die Zuverlässigkeit der gesamten Anlage maßgeblich abhängt. Seit 2008 sind Dübel, die diese Anforderungen laut Richtlinie VdS CEA 4001 erfüllen, an einem eigenen Logo zu erkennen, nachdem das bekannte VdS-Logo nicht mehr für Dübel verwendet werden konnte.
Dieses „Sprinklerlogo“ wurde nun vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante als eine der ersten EU-Gewährleistungsmarken europaweit geschützt. Damit wurde auch bestätigt, dass die beim Amt eingereichte Markensatzung die Anforderungen der EU für eine solche Marke erfüllt.
EU-Gewährleistungsmarken können seit dem 1.10.2017 beantragt werden. Bislang wurden über 100 solcher Marken beantragt, davon jedoch erst wenige nach erfolgreicher Prüfung durch das Amt eingetragen.
Weitere Informationen unter www.cfg-duebel.de
CFG gratuliert zum 50. Jubiläum der DIBt-Gründung
Anlässlich des heutigen Festaktes zum 50-jährigen Jubiläum der Gründung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) übermittelte eine dreiköpfige Delegation von CFG die Glückwünsche der CFG-Mitgliedsfirmen und dankte insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referats I 2 „Befestigungs- und Bewehrungstechnik, Treppen“ für die gute Zusammenarbeit.
Aktualisierte Informationen zu den technischen Grundlagen
Folgende Seiten mit Informationen zu den europäischen Grundlagen für die Bewertung und Bemessung von Dübeln wurden aktualisiert:
CFG informiert auf DAfStb-Jahrestagung 2017
CFG ist mit einem Informationsstand auf der 5. Jahrestagung des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton am 20. und 21. September 2017 an der Universität Kaiserslautern vertreten.
Schwerlast-Befestigungen in Mauerwerk mit Injektionsankern
Unter Beteiligung von CFG hat das DIBt eine neue Technische Regel zur Durchführung und Auswertung von Baustellenversuchen im Mauerwerk erarbeitet und die Technische Regel veröffentlicht. siehe http://cfg-duebel.de/duebel-anwendungen/befestigungen-in-mauerwerk/schwerlast-befestigungen-in-mauerwerk-mit-injektionsankern.
Vortrag am 20.9.2017 in Kaiserslautern
Am 20. September 2017 wird Herr Martin Reuter, stellv. CFG-Vorsitzender, auf der Veranstaltung „Neues von der Befestigungstechnik“ der Universität Kaiserslautern einen Vortrag zum Thema „EuGH-Urteil C-100/13 – Was heißt das für die Befestigungstechnik in Beton und Mauerwerk?“ halten.
CFG-Vortrag auf den Ulmer Betontagen zum EuGH-Urteil C-100/13
Am 15. Februar 2017 hält Dipl.-Ing. SFI Martin Reuter, stellvertretender CFG-Vorsitzender, einen Vortrag auf den Ulmer Betontagen zum Thema „EuGH-Urteil C-100/13 – Was heißt das für die Befestigungstechnik in Beton und Mauerwerk?“.
DIBt veröffentlicht Technische Regel zu Versuchen im Mauerwerk
Unter Mitwirkung von CFG-Experten hat das DIBt eine Technische Regel „Durchführung und Auswertung von Versuchen am Bau für Injektionsankersysteme im Mauerwerk mit ETA nach ETAG 029 bzw. nach EAD 330076-00-0604“ erstellt.