An Dübel zur Befestigung von Sprinkleranlagen werden besondere Anforderungen gestellt, da im Brandfall von ihnen die Zuverlässigkeit der gesamten Anlage maßgeblich abhängt. Seit 2008 sind Dübel, die diese Anforderungen laut Richtlinie VdS CEA 4001 erfüllen, an einem eigenen Logo zu erkennen, nachdem das bekannte VdS-Logo nicht mehr für Dübel verwendet werden konnte.
Dieses „Sprinklerlogo“ wurde nun vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante als eine der ersten EU-Gewährleistungsmarken europaweit geschützt. Damit wurde auch bestätigt, dass die beim Amt eingereichte Markensatzung die Anforderungen der EU für eine solche Marke erfüllt.
EU-Gewährleistungsmarken können seit dem 1.10.2017 beantragt werden. Bislang wurden über 100 solcher Marken beantragt, davon jedoch erst wenige nach erfolgreicher Prüfung durch das Amt eingetragen.
Weitere Informationen unter www.cfg-duebel.de